Oberdorfstrasse 23
8820 Wädenswil
Telefonnummer: 043 477 60 00
Fax-Nummer: 043 477 60 01
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Terminvereinbarungen bitte nur telefonisch
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 7.30–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
Donnerstag 7.30–13.00 Uhr
Freitag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–15.00 Uhr
Als Mitglied der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO sind wir verpflichtet, uns nach deren Tarifsystem zu richten, welches von der Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) abgesegnet wurde.
Jede Position auf einer Zahnarztrechnung setzt sich zusammen aus einer Anzahl Taxpunkte, die mit einem bestimmten fixen Taxpunktwert multipliziert werden. Die Taxpunktzahl variiert je nach Schwierigkeit und Dauer der Behandlung.
Ab 1. Januar 2018 beträgt der DENTOTAR Taxpunktwert CHF 1.20 für unsere Recall-Privatpatienten und CHF 1.10 für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Für Behandlungen, die via Sozialdienste, Ergänzungsleistungen, Versicherungen oder IV abgerechnet werden, gilt der aktuelle Sozialversicherungs-Taxpunktwert von CHF 1.00.
Ihre Terminvereinbarung oder -verschiebung nehmen wir nur telefonisch entgegen.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt werden, gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft verrechnen.
In Notfällen oder bei akuten Schmerzen rufen Sie uns morgens bitte so früh wie möglich während unseren Sprechstundenzeiten an. Wir suchen sofort einen Termin für Sie.
Ausserhalb der Öffnungszeiten ist im Bezirk Horgen ein zahnärztlicher Notfalldienst organisiert. Sie erreichen den diensthabenden Zahnarzt unter der Telefonnummer 0840 401 401.
Weitere Informationen zum Notfalldienst entnehmen Sie bitte der Homepage www.notfall-zahnarzt-zuerichsee.ch.
Werden Zahnunfälle richtig erkannt und behandelt, können auch schwer verletzte Zähne häufig erhalten werden. Gelingt dies nicht, kann ein Zahnunfall im Kindesalter hohe Folgekosten verursachen – unter Umständen ein Leben lang. Eltern sowie Aufsichtspersonen in Schulen und Sportvereinen sollten deshalb wissen, wie man sich nach einem Zahnunfall richtig verhält.
Wir sind Vertragspartner der Schulgemeinde Wädenswil sowie der Stiftung Bühl. In unserer Praxis führen wir daher die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen sowie die nötigen Behandlungen bei Kindergärtnern, Schulkindern und Jugendlichen durch.
Wenn Sie sich neu bei uns anmelden, erhalten Sie zunächst einen Fragebogen für die wichtigsten Angaben zu Ihren Zähnen und Ihrem Gesundheitszustand. Diese Auskünfte sind für eine seriöse Behandlung notwendig. Selbstverständlich werden sämtliche Angaben vertraulich behandelt.
Falls Sie an einem akuten Problem oder an akuten Schmerzen leiden, hat deren Behebung natürlich absolute Priorität.
Uns liegt viel daran, unsere Patienten nach ihren Bedürfnissen zu betreuen. Daher planen wir die erste Sitzung beim Zahnarzt ein. Hier werden die für Ihr Anliegen notwendigen Angaben erhoben (eingehende Untersuchung durch den Zahnarzt, Fotos, Röntgenbilder). Anhand des Befundes erstellt und erläutert der Zahnarzt die Diagnose. Ausgehend von Ihren Wünschen erarbeitet er Ihnen – falls notwendig – einen oder mehrere Behandlungsvorschläge.
Ist unserer Ansicht nach eine grössere Arbeit, welche mehrere Sitzungen umfasst, notwendig, unterbreiten wir Ihnen eine schriftliche Kostenschätzung.
Alle Veränderungen Ihres Gesundheitszustandes können bei der zahnärztlichen Behandlung von Bedeutung sein. Wir bitten Sie daher zu Ihrer eigenen Sicherheit, uns unbedingt über Änderungen zu informieren und uns mitzuteilen, welche Medikamente – verordnete oder selbstgekaufte – Sie einnehmen.